IGöV Nordwestschweiz

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Willkommen

​Die Interessengemeinschaft für den öffentlichen Verkehr Nordwestschweiz (IGöV) besteht seit über 40 Jahren. Sie ist eine Sektion der IGöV Schweiz und setzt sich für die Verbesserung des ÖV und die Anliegen der Fahrgäste ein. Sie ist ein überparteilicher Verband mit hoher politischer und fachlicher Kompetenz.

Schneller und zuverlässiger mit Tram und Bus!

29/6/2020

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Für die Umsetzung des Gegenvorschlags zu den Autoinitiven muss der öffentliche Verkehr im Kanton Basel-Stadt zielgerichtet ausgebaut werden. Vordringlich und in den nächsten Jahren zu realisieren sind Massnahmen, die Tram und Bus wieder eine flüssige Fahrt ermöglichen. Die IGÖV Nordwestschweiz hat dazu ein umfassendes Massnahmenpaket erarbeitet und dieses dem Bau- und Verkehrsdepartement eingereicht.
Im Februar 2020 haben die Basler Stimmbürgerinnen und Stimmbürger den Gegenvorschlag zu den Autoinitiativen deutlich angenommen. Um die neuen Bestimmungen im Umweltschutzgesetz (UWG §13) umsetzen zu können, muss die Qualität und Zuverlässigkeit von Tram und Bus erheblich gesteigert werden.
Im Vordergrund des Massnahmenpakets der IGÖV steht die massive Aufwertung des Tramnetzes. Zielstrebig zu realisieren ist auch das S-Bahn-Netz mit dem Herzstück. Beim Langsamverkehr unterstützt die IGÖV die Förderung des Veloverkehrs und verlangt die Ausdehnung der Fussgängerzone Richtung Aeschenplatz. Damit der motorisierte Individualverkehr wie vom Gesetz verlangt nicht weiter zunimmt, ist eine restriktive Parkraumpolitik umzusetzen.
 
Die wichtigsten Punkte aus dem Massnahmenpaket der IGÖV sind nachfolgend zusammengefasst:
 
  1. Die Tramstrecken des BVB-/BLT-Netzes sind zu «schnellen und zuverlässigen öV-Achsen» aufzuwerten. Dazu braucht es:
  • Mehr statt weniger Eigentrassees: Das Tram soll überall wo möglich eine eigene Spur erhalten, damit es auch in den Hauptverkehrszeiten gut vorwärts kommt. Die Politik des Abbaus von separaten Tramspuren ist zu stoppen. Wo der Platz nicht vorhanden ist, ist mit digitalen Mitteln und Dosieranlagen der gleiche Effekt zu erzielen.
  • Grüne Welle für Tram und Bus: An Lichtsignalanlagen müssen die gut besetzten Trams und Busse absolute Priorität vor allen anderen Verkehrsträgern haben.
  • Keine Behinderungen des Trams durch parkierende Autos: Damit der öV flüssig vorwärts kommt, dürfen neben Tramschienen keine Parkplätze angordnet werden. Ausnahmen sind nur an genügend breiten Strassen zulässig. In Zürich ist dieser Grundsatz schon seit Jahren umgesetzt.
  • Umsteigen maximal vereinfachen. Die Kundinnen und Kunden des öV wünschen sich direkte Verbindungen. Dort wo trotzdem umgestiegen werden muss, ist dies maximal zu erleichtern. ZB durch kurze Umsteigewege und mittels digitaler Anschlusssicherungssysteme.
  • Das «Tramnetz 2040» ist in Etappen zu realisieren und kontinuierlich weiterzuentwickeln.
  • Mit diesen Massnahmen gelingt es, die Leistungsfähigkeit des Tramnetzes zu erhöhen, die Zuverlässigkeit  und Pünktlichkeit zu steigern und die Reisezeiten zu verkürzen:
  1. Hochwertiges Busangebot auf den Hauptlinien, feinmaschige Erschliessung in Quartieren
  • Die Hauptlinien des Busnetzes sind analog dem Tramnetz qualitativ aufzuwerten (Busspuren, Grüne Welle an Lichtsignalanlagen, Anschlusssicherung, optimale Umsteigeverhältnisse usw.).
  • Das weitere Busnetz ist namentlich in den Quartieren als feinmaschiges Netz zur Feinverteilung und insbesondere zur Bedienung der «last mile» weiterentwickeln.
 
S-Bahn weiterentwickeln und Herzstück umsetzen
  • Die Planungen zum Herzstück sind rasch weiterzuführen. Die Finanzierung in STEP 2040 ist sicherstellen und die Realisierung zügig anzugehen.
  • Der Anschluss des Flughafens ans S-Bahn-Netz ist weiterzuverfolgen und umzusetzen.
  • Zusätzlich zu den geplanten S-Bahn-Verbindungen sind in der Hauptverkehrszeit S-Bahn-Tangentialverbindungen anzubieten (z.B. Pratteln-Muttenz-Bad. Bahnhof).
 
Restriktive Parkraumpolitik
  • Es ist eine restriktive Parkraumpolitik umzusetzen.
  • Neue öffentliche Parkierungsflächen sind für die IGÖV nur dort denkbar, wo damit Parkplätze entlang von Tramstrecken aufgehoben werden können (zB Anwohnenden-Quartierparkings).
  • City-Maut und Ökozonen sind zu prüfen und einführen.
 
Fussgängercity erweitern
  • Die Fussgängerzone ist von der oberen Freien Strasse über Aeschenvorstadt bis zum Aeschenplatz (letzter Teil des Fussgänger-Konzeptes «Y») zu erweitern.
Hier kann die vollständige Vernehmlassung runtergeladen werden:
vernehmlassung-gegenvorschlag-igoev-nwch-20200626.pdf
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