„Entwicklungsplan Leimental – Birseck - Allschwil"
Sehr geehrte Damen und Herren Wir danken Ihnen für die Möglichkeit, an der o.g. Vernehmlassung teilzunehmen. Als IGöV beschränken wir unsere Stellungnahme weitgehend auf das Thema öffentlicher Verkehr. 1. Stossrichtungen Umbau bzw. Ausbau Die Variante Umbau rechnet mit 5'500 zusätzlichen Arbeitsplätzen und 7'700 zusätzlichen Einwohnern im Planungsperimeter; bei der Variante Ausbau sind es dagegen nur 2'000 Arbeitsplätze und 2'900 Einwohner, also weniger als die Hälfte der Variante Umbau. Bei den Kosten (Seite 41 der LR-Vorlage) sieht es dagegen umgekehrt aus: die Wachstumsvariante Umbau kostet 790 Mio., die moderate Variante Ausbau jedoch mit 1'800 Mio. mehr als doppelt soviel. Die Mehrkosten hängen auch mit öV-Massnahmen wie der Verlängerung des Trams 2 nach Bottmingen, der Verlängerung der Linie 8 nach Allschwil und einer Tramverbindung von Reinach nach Dornach zusammen. Diese Ausbauten brächten zweifellos einen grösseren Nutzen bzw. Ertrag, wenn gleichzeitig Arbeitsplätze und Einwohner stärker zunähmen. Angesichts des wachsenden Druckes der Bevölkerungszunahme sollte aus raumplanerischer und verkehrlicher Sicht ein starkes Wachstum in einem mit öV gut erschlossenen Gebiet im Vordergrund stehen, d.h. eine Kombination von teureren Verkehrsmassnahmen (Variante Ausbau) mit einem hohen Wachstum (Variante Umbau). Aus dieser Optik erscheint es uns unverständlich, nicht nachvollziehbar und paradox, dass dem Landrat vorgeschlagen wird, die teurere Variante Ausbau mit geringem Wachstumspotential zu wählen. 2. Tramtunnel Bottmingen – Binningen Dieser Tunnel soll dazu dienen, den Strassenraum neu und grosszügiger zu gestalten. Aus Sicht IGöV ist festzuhalten, dass der Tunnel, abgesehen von der Doppelspur zwischen Binningen und Bottmingermühle, den öV-Kunden keine Vorteile, sondern eher Nachteile, bringt: Die Fahrzeit dürfte gleich bleiben (heute bereits eigenes Trasse mit absoluter Priorität des Trams an den Lichtsignalen) Zugangszeit zu den Haltestellen im Tunnel wird grösser Falls diese sehr teure Massnahme beschlossen werden sollte, darf sie auf keinen Fall als Massnahme zur Verbesserung des öV verkauft werden. Die Investitionen dürfen auch nicht dem öV angelastet werden (oder höchstens in Höhe des Doppelspuranteiles). 3. Strassentunnels im Raum Allschwil – Binningen – ABAC bzw. MFP Es ist unbestritten, dass diese Tunnels in ihrem Einzugsbereich zu einer hohen Abnahme des Individualverkehrs führen werden. Die IGöV kann solche Tunnels als Ersatz- nicht aber als Zusatzkapazität akzeptieren. Dementsprechend verlangt die IGöV in den entlasteten Bereichen flankierende Massnahmen zugunsten des öV wie Tram- und Busspuren, Priorität des öV an Lichtsignalen, Verkehrsberuhigung und Verkehrsregimeänderungen (Durchgangsverkehr soll zu den Tunnels geleitet werden, entlastete Strassen nur noch für Ziel- und Quellverkehr öffnen). 4. Trassesicherung äussere Tangente Basel (Südumfahrung) Da die Linienführung der Südumfahrung zahlreiche sehr stark genutzte Naherholungsgebiete tangiert, ist eine unterirdische Führung zwingend, was aber die Kosten ins Unermessliche ansteigen lässt. Von ihr sind aus unserer Sicht unerwünschte Siedlungsimpulse in Gebieten mit schlechter öV-Anbindung zu befürchten. Bisherige Berechnungen haben zudem ergeben, dass diese Achse erstaunlich wenig Verkehr anzieht. Aus all diesen Gründen lehnen wir die Südumfahrung grundsätzlich ab. |
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Die Interessengemeinschaft öffentlicher Verkehr Nordwestschweiz ist ein politisch neutraler Verein, dessen Mitglieder sich aktiv dafür einsetzen, dass die bestehenden guten Angebote im Bereich des öV weiter ausgebaut und bestehende Lücken geschlossen werden. Archiv
September 2022
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