Stellungnahme zum 8. generellen Leistungsauftrags im Bereich des öffentlichen Verkehrs für die Jahre 2018 – 2021 Kanton Basel-Landschaft 1.1 Sind Sie mit den Zielen des 8. GLA im Grundsatz (Kapitel 4) einverstanden? Eher ja Bemerkung: Mit den allgemeinen Planungsgrundsätzen sind wir einverstanden. Um den Zugang zum ÖV zu erleichtern, ist ein einfacher und unkomplizierter Bezug von Fahrausweisen im Gebiet des TNW unabdingbar. Ebenfalls fordern wir, dass möglichst schnell auch für den grenzüberschreitenden Nahverkehr einfache und verständliche Ticketlösungen angeboten werden. Obwohl die Finanzierung von Massnahmen zur Steigerung der Fahrplanstabilität beim Bus nicht Gegenstand des GLA ist, erwarten wir, dass entsprechende Projekte zur Verbesserung möglichst schnell vorangetrieben und dem Landrat zum Beschluss vorgelegt werden. 2.1 Sind Sie mit den Grundsätzen der Angebotsgestaltung (Kapitel 5) einverstanden? Eher ja Bemerkung: Der Widerspruch der angestrebten Betriebszeiten und Angebotsniveau im Kapital 5.2 zum bestehenden Angebotsdekret muss beseitigt werden. Im Kapitel 5.3 letzter Absatz steht, dass sich der Bund im Jahr 2015 an diversen Linien nicht mehr beteiligt. Um welche Aspekte es sich dabei handelt wird nicht erläutert. 2.2 Sind Sie der Meinung, dass die Handlungsschwerpunkte (Kapitel 6.1 – 6.2) und die Bedürfnisse richtig wiedergegeben sind? Eher ja Bemerkung: Die IGöV ist mit den Handlungsschwerpunkten einverstanden. Unter Punkt 6.2 wären entsprechende Angaben hilfreich, welche der einzelnen Ergebnisse aus den Regionen weiterverfolgt und umgesetzt werden und welche nicht. 2.3 Sind Sie mit den Angebotsverbesserungen und –optimierungen (Kapitel 6.4) im Grundsatz einverstanden? Eher ja Bemerkung: Insbesondere begrüssen wir die vorgesehene Inbetriebnahme des Margarethenstichs per Dezember 2020. 2.4 Fehlen aus Ihrer Sicht weitere Angebotsverbesserungen oder –optimierungen, welche in den Zeithorizont des 8. GLA fallen? Nein 3.1 Sind Sie grundsätzlich damit einverstanden, dass die geforderten Sparmassnahmen mit der konsequenten Umsetzung des Angebotsdekrets erzielt werden, wonach Linien mit einen Kostendeckungsgrad unter 25% - 30% über dem Grundangebot nicht in den GLA aufgenommen werden? Nein Bemerkung: Die vorgesehene kategorische Umsetzung des Angebotsdekrets, wonach Linien mit einem Kostendeckungsgrad (KDG) von 25 bis 30 Prozent auf das minimale Grundangebot reduziert werden erachten wir als falsch. Durch die drastische Ausdünnung der Angebote verlieren die betroffenen Linien massiv an Attraktivität, was wiederum die Verlagerung vom ÖV auf den MiV verstärken wird. Dies widerspricht ganz klar den Zielsetzungen dieses GLA (siehe Punkt 4.1.2). Damit die ländliche Regionen nicht noch weiter vom ÖV abgeschnitten werden, fordern wir eingehend die Überprüfung des Kriteriums KDG, welches aktuell als einziges zur Ermittlung des Angebots angewendet wird. 3.2 Sind Sie damit einverstanden, das Angebot auf den Linien 91, 92 und 93 auf das Grundangebot zu reduzieren? Nein Bemerkung: Die Reduktion des Angebots auf den Linien 91, 92 und 93 auf das Grundangebot lehnen wir entschieden ab (siehe auch Antwort 3.1). Der Angebotsabbau betrifft sowohl Schüler/Studenten sowie Personen mit Handicap. Personen ohne Auto würden in ihrem Bewegungsradius noch weiter eingeschränkt werden . Nebst dem strikten Streichen von Angeboten fordern wir die Prüfung von alternativen ÖV-Modellen wie Rufbus, Ruftaxi, Bürgerbus etc., welche auch an Wochenenden ein minimales ÖV-Angebot sowohl für die Bewohner als auch für Besucher sicherstellen kann. 3.3 Sind Sie mit der Umstellung der Bahnlinie S9 auf einen Busbetrieb einverstanden? Nein Bemerkung: Die Umstellung der S9 auf Busbetrieb lehnen wir entschieden ab. Die S9 per Fahrplan 2018 aufzuheben und diese gleichzeitig mit einer anderen Verknüpfung im Rahmen von STEP 2030 wieder zu fordern, können wir nicht ernst nehmen. Dies Massnahme ist ein finanzpolitischer Schnellschuss um kurzfristig Kosten einzusparen. Zudem wurden erst vor wenigen Jahren die Perronanlagen auf der ganzen Läufelfingerlinie modernisiert, welche vom Kanton massgeblich mitfinanziert wurde. Die Anbindung aus dem Homburgertal Richtung Sissach und weiter wäre mit Umstellung auf Busbetrieb gewährleistet. In der anderen Richtung nach Olten würde sich hingegen die Reisezeit mit dem Bus über den Hauenstein massiv verlängern. Dies würde sich wiederum negativ auf die Attraktivität der Gemeinden im Homburgertal insbesondere auf Läufelfingen auswirken. 3.4 Sehen Sie weitere Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung oder zur Kostenreduktion im ÖV? Ja Ja, und zwar folgende: Zur Nutzung von Synergien erachten wir eine engere Zusammenarbeit zwischen BVB und BLT im Tram-und Busbereich als prüfenswert. Im weiteren könnten mit Infrastrukturmassnahmen der Busfahrplan stabilisiert und damit nachhaltig Betriebskosten eingespart werden. 4.1 Sind Sie mit den Grundzügen der Tarifpolitik einverstanden (Kapitel 7.2)? Nein Bemerkung: Isolierte Tariferhöhungen im TNW, ohne gleichzeitigen Erhöhungen der Tarife im direkten Verkehr lehnen wir ab. Die moderaten Abonnementskosten sind ein wesentlicher Erfolgsfaktor des TNW und insbesondere des U-Abos. Die angestrebte Wiedereinführung des Nachtzuschlags sowie die Streichung der TNW-Subventionen lehnen wir entschieden ab. 5.1 Sind sie mit den Weiterentwicklungen im schienengebundenen Regionalverkehr und den damit verbundenen Infrastrukturprojekten einverstanden (Kapitel 8.1.2)? Ja Bemerkung: Die vorgesehenen Entwicklungen im Regionalverkehr unterstützt die IGöV, insbesondere die Verdichtungen der S-Bahnen von Basel SBB nach Liestal, Rheinfelden und Aesch zum1/4-Stundentakt. Ebenfalls unterstützen wir die Realisierung des Herzstückes und erwarten eine rasche Klärung der Linienführung damit die notwendigen Unterlagen im Rahmen des STEP 2030 Prozesses fristgerecht und vollständig eingereicht werden können. 5.2 Sind sie mit der Tramnetzentwicklung einverstanden (Kapitel 8.2)? Keine Angabe Bemerkung: 5.3 Erachten Sie die aus heutiger Sicht ermittelten Handlungsräume für den 9. GLA im Busbereich als zweckmässig (Kapitel 8.3)? Nein Bemerkung: Beim Angebotskonzept Pratteln-Rheinfelden wird erwähnt, dass mit der empfohlenen Verschiebung des neuen Angebotskonzept der angestrebte ÖV-Anteil von 35% gemäss KRIP wahrscheinlich nicht erreicht werden kann. Aus diesem Grund erachten wir die Umsetzung von ersten Angebotsschritten im 8. GLA als unabdingbar. Haben Sie weitere Anliegen oder Bemerkungen zum vorliegenden Entwurf des 8. GLA? Im Entwurf des 8. GLA sucht man vergebens nach Angaben über allfällige Erneuerungen von Fahrzeugflotten oder zumindest von Teilen davon. Sind keine vorgesehen oder fallen diese kostenneutral aus? |
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Die Interessengemeinschaft öffentlicher Verkehr Nordwestschweiz ist ein politisch neutraler Verein, dessen Mitglieder sich aktiv dafür einsetzen, dass die bestehenden guten Angebote im Bereich des öV weiter ausgebaut und bestehende Lücken geschlossen werden. Archiv
September 2022
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